1. Diese Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten, die die Vetter & Kaan Rechtsanwälte GmbH (nachfolgend „VKR“) über Auftrag des Mandanten ausführt.
2. VKR wird das erteilte Mandat und die Interessen des Mandanten gegenüber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit vertreten. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Auftrages, so ist VKR nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, werden Leistungen von VKR nach Wahl von VKR entweder nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG), unter Zugrundelegung der Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK), oder nach den jeweils vereinbarten Stundensätzen zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer verrechnet.
4. Interne Barauslagen (Telefon, Telefax, Datenbankkosten) werden pauschal in Höhe von 3 % der Honorarsumme in Rechnung gestellt, externe Barauslagen (Reisekosten, Übersetzungskosten etc.) werden nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt.
5. Verträge, Konzepte, Gutachten, Aufstellungen, sonstige Informationen, Berechnungen etc, die von VKR im Rahmen des Auftrages erstellt werden, dürfen nur für Zwecke des Mandanten verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte und eine Verwendung in deren Interesse darf nur mit schriftlicher Zustimmung von VKR erfolgen. VKR haftet nur gegenüber ihrem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen von VKR in Berührung geraten, auf diesen Umstand hinzuweisen.
6. Die Haftung von VKR und aller für sie tätigen Rechtsanwälte und Mitarbeiter ist für jeden Schadensfall - auch bei mehreren Anspruchsberechtigten und auch hinsichtlich von Folgeschäden - auf einen Höchstbetrag von insgesamt € 2,4 Millionen (Euro zwei Millionen vierhunderttausend) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Mandant Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. In diesem Rahmen besteht Deckung durch eine von VKR abgeschlossene Haftpflichtversicherung.
7. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der Mandant nicht Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen VKR, wenn sie nicht vom Mandanten binnen sechs Monaten (falls der Mandant Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen einen Jahres (falls der Mandant nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).
8. VKR darf im Rahmen des Auftragsverhältnisses Dritten Unterauftrag und Untervollmacht erteilen.
9. VKR hat nach Beendigung des Auftragsverhältnisses auf Verlangen dem Mandanten Urkunden im Original zurückzustellen. VKR ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten. Soweit der Mandant nach Ende des Auftrages nochmals Schriftstücke (Kopien von Schriftstücken) verlangt, die er im Rahmen der Auftragsabwicklung bereits erhalten hat, sind die Kosten vom Mandanten zu tragen. VKR ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Auftrages aufzubewahren und in dieser Zeit dem Mandanten bei Bedarf Abschriften auszuhändigen; die Kosten sind vom Mandanten zu tragen. Sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht längere gesetzliche Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Der Mandant stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.
10. Die Auftragsbedingungen und das durch diese Auftragsbedingungen geregelte Auftragsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von VKR vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. VKR ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Mandanten, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 des Konsumentenschutzgesetzes.
11. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
12. Erklärungen von VKR an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Auftragserteilung vom Mandanten bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. VKR kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.
13. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärung können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder e-mail abgegeben werden. VKR ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den e-mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
14. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.